Schwerbehindertenrecht (SGB IX)

Rehabilitation und Teilhabe

Zudem berate ich Sie zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung und helfe Ihnen bei der Beantragung eines Schwerbehinderung. Sollte ein Antrag abgelehnt worden sein, vertrete ich Sie im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens.

Wurde Ihnen Ihre Schwerbehinderung, z.B. nach einer Heilungsbewährung wieder aberkannt?

Haben Sie Probleme eine medizinische oder berufliche Reha oder soziale Teilhabeleistungen zu erhalten? Wurde Ihnen die Eingliederungshilfe verwehrt?

Ab dem Grad der Behinderung 50 gelten Sie als schwerbehindert und können von den Vorteilen profitieren, insbesondere Steuervorteile, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub etc.. Zudem könnte es unter Umständen sein, dass Sie wegen einer Behinderung frühzeitig in Rente gehen könnten.

Ab dem GdB 30 können Sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen und werden dann im Arbeitsleben bzgl. des Kündigungsschutzes einem Schwerbehinderten gleichgestellt.

Auch bei der Beantragung der Merkzeichen (G, aG, H, B, …)  kann ich Ihnen behilflich sein und erkläre Ihnen gerne die Voraussetzungen und Vorteile, die Sie hierdurch erlangen würden.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Ich biete Ihnen eine Erstberatung nach RVG, zudem lege ich für Sie Widerspruch ein und beantrage Akteneinsicht. Und für den Fall der Fälle lege ich natürlich auch Klage für Sie bei den Sozialgerichten ein.

Ich habe bereits jahrelange Erfahrung im Bereich des Sozialrechts durch meine Beratung und gerichtliche Vertretung vor den Sozialgerichten.

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Kontakt & Beratung

Kanzlei für Sozialrecht
Rechtsanwältin Ulrike Schelp
Nymphenburgerstr. 20a
80335 München

Telefon: 089 20341507
Fax: 0321 21346713
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