Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
Rehabilitation und Teilhabe
Zudem berate ich Sie zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung und helfe Ihnen bei der Beantragung eines Schwerbehinderung. Sollte ein Antrag abgelehnt worden sein, vertrete ich Sie im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens.
Wurde Ihnen Ihre Schwerbehinderung, z.B. nach einer Heilungsbewährung wieder aberkannt?
Haben Sie Probleme eine medizinische oder berufliche Reha oder soziale Teilhabeleistungen zu erhalten? Wurde Ihnen die Eingliederungshilfe verwehrt?
Ab dem Grad der Behinderung 50 gelten Sie als schwerbehindert und können von den Vorteilen profitieren, insbesondere Steuervorteile, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub etc.. Zudem könnte es unter Umständen sein, dass Sie wegen einer Behinderung frühzeitig in Rente gehen könnten.
Ab dem GdB 30 können Sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen und werden dann im Arbeitsleben bzgl. des Kündigungsschutzes einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
Auch bei der Beantragung der Merkzeichen (G, aG, H, B, …) kann ich Ihnen behilflich sein und erkläre Ihnen gerne die Voraussetzungen und Vorteile, die Sie hierdurch erlangen würden.