Krankenversicherung (SGB V)

Erhalten Sie kein Krankengeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit? Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Ihnen die Kosten für eine medizinische Behandlung nicht?

Gerne berate ich Sie in diesem Bereich und helfe Ihnen, Ihre Rechte ggü. der Krankenkasse durchzusetzen.

Zudem unterstütze ich Sie dabei, die Kosten für eine Reha, Hilfsmittel/Heilmittel, etc. zu bekommen.

Auch bei Problemen mit der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung helfe ich Ihnen gerne. Dies betrifft z.B. die Fälle eines Krankenkassenwechsels, zu hoher Beiträge, Familienversicherung, Nachforderungen, etc.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Ich biete Ihnen eine Erstberatung nach RVG, zudem lege ich für Sie Widerspruch ein und beantrage Akteneinsicht. Und für den Fall der Fälle lege ich natürlich auch Klage für Sie bei den Sozialgerichten ein.

Ich habe bereits jahrelange Erfahrung im Bereich des Sozialrechts durch meine Beratung und gerichtliche Vertretung vor den Sozialgerichten.

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Kontakt & Beratung

Kanzlei für Sozialrecht
Rechtsanwältin Ulrike Schelp
Nymphenburgerstr. 20a
80335 München

Telefon: 089 20341507
Fax: 0321 21346713
Mail: info@sozialrecht-schelp.de