Opferentschädigungsrecht

Sollten Sie Opfer eine Gewalt- und Sexualstraftat geworden sein, so stehen Ihnen unter Umständen Leistungen zur sozialen Absicherung aus dem Opferentschädigungsgesetz zu. Dies könnte z.B. eine Rente oder auch andere Leistungen, wie Pflegezulage , Schwerstbeschädigtenzulage etc. sein

Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in diesem Bereich

Lassen Sie sich jetzt beraten

Ich biete Ihnen eine Erstberatung nach RVG, zudem lege ich für Sie Widerspruch ein und beantrage Akteneinsicht. Und für den Fall der Fälle lege ich natürlich auch Klage für Sie bei den Sozialgerichten ein.

Ich habe bereits jahrelange Erfahrung im Bereich des Sozialrechts durch meine Beratung und gerichtliche Vertretung vor den Sozialgerichten.

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Kontakt & Beratung

Kanzlei für Sozialrecht
Rechtsanwältin Ulrike Schelp
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