Opferentschädigungsrecht
Sollten Sie Opfer eine Gewalt- und Sexualstraftat geworden sein, so stehen Ihnen unter Umständen Leistungen zur sozialen Absicherung aus dem Opferentschädigungsgesetz zu. Dies könnte z.B. eine Rente oder auch andere Leistungen, wie Pflegezulage , Schwerstbeschädigtenzulage etc. sein
Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in diesem Bereich