Hilfe im Sozialrecht
Menschlich. Ehrlich. Kompetent.
Gerne biete ich Ihnen eine Erstberatung an, die ich nach RVG abrechne. Hierbei besprechen wir ausführlich Ihr Anliegen/ Ihr Problem. Ich sichte mit Ihnen zusammen die doch oft sehr umfangreichen Unterlagen. Danach klären wir, ob und wie wir weiter vorgehen können, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erzielen. Zudem lege ich Ihnen transparent dar, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
Je nach Fall beantrage ich dann Akteneinsicht bei der jeweils zuständigen Stelle und/ oder lege Widerspruch für Sie ein. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen bereits ein Widerspruchsbescheid vorliegt und ich für Sie Klage einlegen soll. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, so kläre ich gerne für Sie die Deckung für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht.