Arbeitslosengeld II – Jobcenter

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung von Hartz IV? Wurden Ihnen zu geringe Leistungen bewilligt? Fordert das Jobcenter Geld von Ihnen zurück, weil Sie vermeintlich Einkommen erzielt haben? Haben Sie eine Betriebskosten- oder Steuerrückerstattung bekommen? Sind laut Behörde Ihre Unterkunftskosten zu hoch? Oder wurde ein Kostensenkungsverfahren veranlasst? Oder hat die Behörde Sanktionen gegen Sie erlassen?

Gerne berate und unterstütze ich Sie in diesen Bereichen. Auch wenn es um Ansprüche auf Bildung und Teilhabe für Kinder geht, z.B. Ausflüge, Schulbedarf, oder aber wenn Sie selber Mehrbedarf z.B. afgrund einer Schwangerschaft benötigen.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Ich biete Ihnen eine Erstberatung nach RVG, zudem lege ich für Sie Widerspruch ein und beantrage Akteneinsicht. Und für den Fall der Fälle lege ich natürlich auch Klage für Sie bei den Sozialgerichten ein.

Ich habe bereits jahrelange Erfahrung im Bereich des Sozialrechts durch meine Beratung und gerichtliche Vertretung vor den Sozialgerichten.

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Kontakt & Beratung

Kanzlei für Sozialrecht
Rechtsanwältin Ulrike Schelp
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