Arbeitslosenversicherung (SGB III)

Haben Sie Probleme mit der Agentur für Arbeit? Zahlt die Agentur kein Arbeitslosengeld? Wurde Ihnen eine Sperrzeit verhängt? Ist ihr Arbeitslosengeld zu gering bemessen? Ist ihr Krankengeld ausgelaufen, aber sie sind weiter arbeitsunfähig?

Gerne berate ich Sie in diesem Bereich und helfe Ihnen mit Widerspruch und u.U. einer Klage vor dem Sozialgericht weiter.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Ich biete Ihnen eine Erstberatung nach RVG, zudem lege ich für Sie Widerspruch ein und beantrage Akteneinsicht. Und für den Fall der Fälle lege ich natürlich auch Klage für Sie bei den Sozialgerichten ein.

Ich habe bereits jahrelange Erfahrung im Bereich des Sozialrechts durch meine Beratung und gerichtliche Vertretung vor den Sozialgerichten.

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Kontakt & Beratung

Kanzlei für Sozialrecht
Rechtsanwältin Ulrike Schelp
Nymphenburgerstr. 20a
80335 München

Telefon: 089 20341507
Fax: 0321 21346713
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