Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Dieser Inhalt wird im Moment bearbeitet und steht Ihnen in Kürze zur Verfügung.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Ich biete Ihnen eine Erstberatung nach RVG, zudem lege ich für Sie Widerspruch ein und beantrage Akteneinsicht. Und für den Fall der Fälle lege ich natürlich auch Klage für Sie bei den Sozialgerichten ein.

Ich habe bereits jahrelange Erfahrung im Bereich des Sozialrechts durch meine Beratung und gerichtliche Vertretung vor den Sozialgerichten.

Ulrike Schelp Rechtsanwältin für Sozialrecht.jpg

Kontakt & Beratung

Kanzlei für Sozialrecht
Rechtsanwältin Ulrike Schelp
Nymphenburgerstr. 20a
80335 München

Telefon: 089 20341507
Fax: 0321 21346713
Mail: info@sozialrecht-schelp.de