Pflegeversicherung (SGB XI)

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrem Antrag auf Pflegegrad? Oder wurde Ihr Antrag abgelehnt? Benötigen Sie einen behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung?

Oft kommt es vor, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zu einer Begutachtung kommt, sich dann jedoch Monate mit der Erstellung des Gutachtens Zeit lässt, obwohl der Krankenkasse hierfür nur 25 Tage zustehen.

Auch in diesem Bereich unterstütze ich Sie gerne.

Ich helfe Ihnen gegen eine Ablehnung des Pflegegrades mit der Einlegung eines Widerspruches.

Und auch wenn es Probleme mit der Anerkennung der Pflegezeit eines Angehörigen und den dementsprechenden Sozialversicherungsbeiträgen gibt, berate ich Sie gerne.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Ich biete Ihnen eine Erstberatung nach RVG, zudem lege ich für Sie Widerspruch ein und beantrage Akteneinsicht. Und für den Fall der Fälle lege ich natürlich auch Klage für Sie bei den Sozialgerichten ein.

Ich habe bereits jahrelange Erfahrung im Bereich des Sozialrechts durch meine Beratung und gerichtliche Vertretung vor den Sozialgerichten.

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Kontakt & Beratung

Kanzlei für Sozialrecht
Rechtsanwältin Ulrike Schelp
Nymphenburgerstr. 20a
80335 München

Telefon: 089 20341507
Fax: 0321 21346713
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