Gesetzliche Unfallversicherung

 Hatten Sie bei oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall? Liegt bei Ihnen Berufskrankheit vor? Ich helfe Ihnen gerne dabei, Ihren Unfall bzw. eine Berufskrankheit gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung anerkennen zu lassen.

Im weiteren berate ich Sie bezüglich der weiteren Ansprüche, die Ihnen zustehen könnten (Verletztenrente aufgrund von MdE, ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Leistungen zurTeilhabe, etc. )

Lassen Sie sich jetzt beraten

Ich biete Ihnen eine Erstberatung nach RVG, zudem lege ich für Sie Widerspruch ein und beantrage Akteneinsicht. Und für den Fall der Fälle lege ich natürlich auch Klage für Sie bei den Sozialgerichten ein.

Ich habe bereits jahrelange Erfahrung im Bereich des Sozialrechts durch meine Beratung und gerichtliche Vertretung vor den Sozialgerichten.

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Kontakt & Beratung

Kanzlei für Sozialrecht
Rechtsanwältin Ulrike Schelp
Nymphenburgerstr. 20a
80335 München

Telefon: 089 20341507
Fax: 0321 21346713
Mail: info@sozialrecht-schelp.de